Übersetzungen von Handelsregisterauszügen

 

Planen Sie im Ausland unternehmerisch tätig zu sein, aber Sie brauchen einen Handelsregisterauszug in der jeweiligen Sprache? Dann nutzen Sie bestimmt das Angebot unserer Dienste im Bereich der Übersetzungen von Handelsregisterauszügen. Wir sind fähig für Sie amtliche Übersetzungen oder auch gerichtlich beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen in allen Weltsprachen sicherzustellen.

Der Vorgang bei der Beschaffung von amtlich beglaubigten Übersetzungen von Handelsregisterauszügen ist folgend:

Die amtliche Übersetzung des Handelsregisterauszuges wird untrennbar mit den Dokumenten verbunden, die Sie uns liefern. Deswegen empfehlen wir einen Handelsregisterauszug bei einer Post, Stadtamt oder Notar machen zu lassen. Stellen, an denen Sie sich einen Handelsregisterauszug verschaffen können,  sind mit dem Logo "Czechpoint" gekennzeichnet.

Den Handelsregisterauszug können Sie persönlich bringen, oder per Kurier schicken oder die Dienste der Post nutzen. Aber vergessen Sie nie Ihre Kontaktdaten anzugeben. Wenn wir die notwendigen Dokumente haben, werden wir Ihnen eine vorläufige Preiskalkulation ausfertigen und zugleich werden wir Sie um eine Anzahlung für die Dienstleistung bitten.

Der gewöhnliche Termin für die Ausfertigung einer amtlichen Übersetzung eines Handelsregisterauszuges ist innerhalb drei Arbeitstage, gegen Aufpreis kann man die Übersetzung auch in einem Express Termin ausfertigen, d. h. noch am gleichen Tag oder innerhalb von 24 Stunden.