Übersetzungen von notariellen Urkunden

 

Für unsere Kunden sichern wir amtliche Übersetzungen, also gerichtlich beglaubigte Übersetzungen notarieller Urkunden in allen Weltsprachen. Wenn Sie also Dienste in diesem Bereich brauchen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns, wir kommen Ihnen gerne entgegen.

Wie soll man vorgehen wenn man eine amtlich beglaubigte Übersetzung einer notariellen Urkunde braucht:

Sie sollten sich immer eine notariell beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde machen lassen und das aus dem Grunde, dass die amtliche Übersetzung der notariellen Urkunde mit den Dokumenten verbunden wird, welche Sie uns geben. Die notarielle beglaubigte Kopie können Sie auch bei uns ausfertigen lassen und somit entstehen keine weiteren Sorgen und Sie sparen Zeit.

Wenn Sie alles Notwendige für die Übersetzung des Notariatsprotokolls zur Verfügung haben, dann bleibt Ihnen nur noch übrig die Dokumente zu uns in unser Büro zuzustellen. Dies können Sie entweder persönlich, per Kurier oder Post durchführen. Vergessen Sie nicht Ihre Kontaktangaben anzugeben, damit wir Ihnen den vorläufigen Preis mitteilen können.

Zugleich werden wir Sie um eine Anzahlung bitten und einen Liefertermin vereinbaren. Der gewöhnliche Termin ist innerhalb von drei Arbeitstagen, gegen Aufpreis kann man die Übersetzung auch im Express Termin fertigen lassen. Also können Sie Ihre Übersetzung des Notariatsprotokolls noch am gleichen  Tag haben.