Übersetzungen von Steuererklärungen
Auch im Bereich der Steuererklärung können Sie unsere Dienstleistungen nutzen, der Vorgang für eine amtlich beglaubigte Übersetzung einer Steuererklärung ist folgend: Als erster Schritt sollte immer eine notariell beglaubigte Kopie der Steuererklärung gemacht werden und das aus dem Grund, dass alle von Ihnen gelieferten Dokumente mit der amtlich beglaubigten Übersetzung verbunden werden. Eine notarielle Beglaubigung kann man beim Notar, beim Stadtamt, im Anwaltsbüro machen lassen, oder wir können Ihnen diesen Dienst anbieten. Sobald Sie alle Unterlagen zur Verfügung haben werden, dann folgt deren Zustellung zu uns ins Büro, dies kann man persönlich durchführen, oder man kann sie per Kurier, per Post schicken, aber vergessen Sie nie Ihre Kontaktangaben anzugeben, also Ihre Telefonnummer und E-Mail Adresse. Nach dem Erhalten aller notwendigen Dokumente teilen wir Ihnen den vorläufigen Preis mit und bitten Sie um eine Anzahlung, ungefähr 50 % des Gesamtpreises der Übersetzung. Die Anzahlung können Sie bar bei uns im Büro bezahlen oder per Überweisung auf eines unserer Konten. Zugleich teilen wir Ihnen den Liefertermin mit. Der gewöhnliche Liefertermin der Übersetzung ist innerhalb von drei Arbeitstagen, gegen Aufpreis kann man die Übersetzung auch im Express Termin fertigen. |




