Übersetzungen von Gewerbescheinen
Planen Sie im Ausland unternehmerisch tätig zu sein, aber Sie brauchen eine gerichtlich beglaubigte Übersetzung eines Gewerbescheines? Dann werden Ihnen bestimmt unsere Dienste zu Gunsten kommen, dank welcher Ihre Unternehmertätigkeit anfangen kann. Immer sollten Sie im Voraus eine notariell bestätigte Kopie des Gewerbescheines vorbereitet haben, weil die amtliche Übersetzung resp. gerichtliche Übersetzung des Gewerbescheines untrennbar mit dem Dokument verbunden wird, das Sie uns liefern. Die notarielle Beglaubigung des Dokumentes führen Notare, Stadtämter oder Anwaltsbüros durch. Oder können Sie die notarielle Beglaubigung uns überlassen, Sie sparen somit Zeit und auch Geld. Wenn Sie alles Notwendige zur Verfügung haben werden, besuchen Sie uns in unserem Büro und übergeben uns alle Dokumente. Dokumente, die zur Übersetzung bestimmt sind, können Sie auch per Kurier oder Post schicken, aber vergessen Sie nicht Ihre Kontaktangaben anzugeben, Ihre Telefonnummer, E-Mail Adresse. Nach der Zustellung der Dokumente teilen wir Ihnen die vorläufige Kalkulation mit und bitten Sie um eine Anzahlung für unsere Dienste. Die Anzahlung können Sie entweder bar bei uns im Büro bezahlen oder per Überweisung auf eines unserer Konten. Wir teilen Ihnen auch den vorläufigen Liefertermin mit. Der gewöhnliche Liefertermin der amtlichen Übersetzung ist innerhalb von drei Arbeitstagen, gegen Aufpreis kann man die Übersetzung auch im Express Termin ausfertigen, also innerhalb von 24 Stunden. Sobald die Übersetzungen fertig sind, werden wir Sie bezüglich der Abholung kontaktieren.
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